Rechtsanwalt Fiehl ist als Rechtsanwalt nicht nur im Bank- und Kapitalanlagerecht und im Immobilienrecht tätig sondern ist auch Fachanwalt für Versicherungsrecht. Unsere Kanzlei vertritt Verbraucher und Unternehmen die einen versicherten Schaden erleiden oder deren Ansprüche aus einem Versicherungsverhältnis nicht erfüllt werden.
Riesterrentenversicherungsvertrag- Falschberatung
Kinderwunschbehandlung - privater Krankenversicherer muss zahlen
Anpassung des Krankentagegeldes - keine einseitige Entscheidung des Versicherers
Hausratsversicherung-Uhren mit Goldgehäuse unterfallen der Entschädigungsgrenze für Wertsachen
Das Versicherungsrecht ist, mit Ausnahme der Vorschriften des VVG (Versicherungsvertragsgesetz), fast ausschließlich vertragsrechtlich geprägt. Das bedeutet, dass die Versicherungsunternehmen durch die Gestaltung von AGB das rechtliche Verhältnis zu Ihren Kunden, den Versicherungsnehmern einseitig und im einzelnen meistens nicht verhandelbar festschreiben. Ob diese Klauseln dann wirksam sind und den Verbraucher binden sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht überprüfen. Rechtsanwalt Christian Fiehl ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg zugelassen.
"Meine Arbeit verstehe ich als Verbraucherschutz, denn im immer unübersichtlicheren Markt der Finanzprodukte darf der Verbraucher nicht allein gelassen werden. Ist ein Schaden eingetreten, dann geht es nicht nur um die Wahrung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen, im Vordergrund steht eine Lösung die dem Mandanten maximalen Nutzen bringt."
Christian Fiehl, LLM., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht