Mieterhöhung durchgesetzt | Amtsgericht bestätigt unseren Mandanten
Erfolgreiche Mieterhöhung vor dem Amtsgericht Nürnberg – Ihr Vorteil mit unserer Kanzlei
rechtssicher bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete | Mieter muss alle Kosten tragen
Das Amtsgericht Nürnberg hat bestätigt, dass Vermieter die Nettokaltmiete rechtssicher bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben können. Im entschiedenen Fall verurteilte das Gericht die Mieterin, einer Erhöhung von 328,90 € auf 378,24 € zuzustimmen und sämtliche Kosten zu tragen.
formell einwandfreies Erhöhungsverlangen | korrekte Anwendung des Nürnberger Mietspiegels 2024
Ausschlaggebend waren ein formell einwandfreies Erhöhungsverlangen nach § 558a BGB2, die korrekte Anwendung des Nürnberger Mietspiegels 2024 sowie die Einhaltung der 15-%-Kappungsgrenze34. Das Gericht wies zusätzliche Abschläge der Gegenseite – etwa wegen Gaseinzelofen oder kleiner Badfläche – konsequent zurück35.
Was heißt das für Sie?
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Lesen Sie hier die Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg im Wortlaut oder laden Sie herunter!